AGB
Artikel 1. Definitionen
Auftragnehmer: Karau Prüfservice GmbH.
Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die den Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt.
Vertrag: jeder Vertrag, der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen wird, einschließlich Angebote, Ausschreibungen, schriftlich bestätigte Bestellungen oder Annahme über das Webportal, Telefon oder E‑Mail.
Artikel 2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Ausschreibungen, Verträge und Leistungen des Auftragnehmers.
Abweichungen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie nicht im Einzelfall ausdrücklich abgelehnt werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Diese AGB ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Artikel 3. Angebote und Ausschreibungen
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt zustande, wenn:
- der Kunde ein Angebot unterschreibt und zurückgibt,
- der Kunde die Annahme schriftlich (auch per E‑Mail) bestätigt,
- der Auftragnehmer die Abnahme schriftlich bestätigt oder
- der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt.
Offensichtliche Irrtümer oder Druckfehler in Angeboten oder Mitteilungen binden den Auftragnehmer nicht.
Preise und Bedingungen gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
Artikel 4. Erbringung von Dienstleistungen
Der Auftragnehmer hat die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach fachlichen Standards zu erbringen, übernimmt jedoch keine Gewähr für ein bestimmtes Ergebnis.
Der Auftragnehmer entscheidet über die Methode, die Verfahren und die verwendeten Werkzeuge. Wenn der Kunde Methoden vorgibt oder Weisungen erteilt, trägt der Kunde die Verantwortung für die daraus resultierenden Folgen.
Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen Mitarbeiter oder Dritte einschalten.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen Dritter, die auf Verlangen des Auftraggebers eingeschaltet werden.
Artikel 5. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat auf eigene Kosten einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und mit Strom, Heizung, Beleuchtung und Wasser ausgestattet ist.
Der Kunde muss den rechtzeitigen Zugang zu den zu inspizierenden Standorten, Gebäuden und Systemen sicherstellen.
Der Kunde muss alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Unterstützung für eine ordnungsgemäße Leistung bereitstellen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Prüfung eine verantwortliche Person anwesend ist. Ist keine Person verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen zweiten Techniker zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall werden die Mehrkosten in Rechnung gestellt, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.
Der Kunde garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Pflichtverletzung des Auftraggebers ergeben.
Artikel 6. Preise und Kosten
Die Preise werden bei Vertragsschluss festgelegt und können fest festgelegt oder auf der Grundlage der tatsächlichen Leistung berechnet werden.
Der Auftragnehmer kann die Preise jährlich oder früher anpassen, wenn Kostensteigerungen dies erfordern.
Zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fremdspesen und Wartezeiten, die durch den Kunden verursacht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Artikel 7. BGV A3 / DGUV 3 Prüfvorschriften (Besondere Bestimmungen)
Bei wesentlichen Abweichungen vom vereinbarten Umfang (z. B. Anzahl der zu prüfenden Artikel) behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Stückpreise anzupassen. Erfolgt die Abrechnung stückweise, ist der Auftragnehmer berechtigt, auf der Grundlage der tatsächlich geprüften Stückzahl zu fakturieren.
Liegt die Tagesleistung ohne Verschulden des Auftragnehmers unter 70 Prüfungen, kann die Abrechnung auf Stundensätzen erfolgen, es sei denn, es wurde eine Pauschale oder ein Tagessatz vereinbart.
Artikel 8. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist; der Ausfall tritt spätestens nach 60 Tagen ein.
Zahlungen sind ohne Abzug, Aufrechnung oder Zurückbehaltung zu leisten, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Der Auftragnehmer kann Zwischenrechnungen für Teilleistungen ausstellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Zinsen zuzüglich 3 % pro Monat an.
Alle tatsächlichen Inkassokosten, einschließlich Anwaltskosten, gehen zu Lasten des Kunden.
Die Zahlungen erfolgen stets nach § 366 Abs. 2 BGB: zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen.
Artikel 9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Anlagen oder Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf verarbeitete, verbundene oder weiterveräußerte Waren (erweiterter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware zu versichern und den Auftragnehmer im Falle einer Pfändung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
Artikel 10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Artikel 11. Laufzeit und Kündigung
Befristete Verträge können nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn, dies wurde einvernehmlich vereinbart.
Unbefristete Verträge können mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
Der Auftragnehmer kann fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber gegen vertragliche Pflichten verstößt, zahlungsunfähig wird oder die Fortführung unzumutbar ist. Mit der Kündigung werden alle Forderungen des Auftragnehmers sofort fällig.
Artikel 12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
In jedem Fall übersteigt die Haftung nicht die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers (derzeit 5.000.000 € pro Schadenereignis und 10.000.000 € pro Versicherungsjahr). Alternativ, falls niedriger, ist die Haftung auf den Wert der in den letzten 3 Monaten in Rechnung gestellten Dienstleistungen beschränkt, begrenzt auf 10.000 €.
Die Haftung für indirekte, Folge- oder Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, Ausfallzeiten, Strafen) ist ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Schadensersatzansprüche sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Entdeckung des Schadens, schriftlich mitzuteilen. In jedem Fall müssen solche Ansprüche spätestens 3 Kalendermonate nach Abschluss der Prüfung geltend gemacht werden. Danach geltende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt.
Artikel 13. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht für Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. Feuer, Streik, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, IT‑/Systemausfälle). In diesen Fällen kann der Auftragnehmer den Vertrag ohne Schadensersatz aussetzen oder kündigen.
Artikel 14. Geistiges Eigentum
Berichte, Zertifikate, Analysen und Schulungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Artikel 15. Vertraulichkeit
Beide Parteien müssen vertrauliche Informationen geheim halten.
Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder gegenüber Behörden.
Berichte und Zertifikate sind nur für den internen Gebrauch bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Artikel 16. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz.
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verwiesen, die Bestandteil dieser AGB ist.
Artikel 17. Abtretung von Forderungen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vom Auftragnehmer an Dritte (z. B. Factoring‑Gesellschaft) abgetreten werden dürfen.
Artikel 18. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist entweder der Sitz des Auftragnehmers oder Mainz.
Es gibt keine Schiedsvereinbarung.
Artikel 19. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Mitbestimmungen wirksam (salvatorische Klausel).