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Versicherungsvorschriften

Vorgaben Ihrer Versicherer

Neben dem Gesetzgeber entstehen Ihre Prüfpflichten auch aus Vorgaben der Unfall- und Sachversicherer

DGUV Vorschrift 3 - Unfallversicherer

In der Vorschrift 3 regeln die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer den Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Auch die Unfallversicherer haben an die Arbeitgeber die Aufforderung, alles in deren Macht stehende zu tun, um Unfälle zu vermeiden. Dabei bezieht sich die DGUV Vorschrift 3 ganz konkret auf „die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind“ – also die DIN VDE Normen, die wir Ihnen hier ebenfalls vorstellen und welche die Grundlage für die von uns durchgeführten Prüfungen sind. §5 behandelt dabei die Prüfungen, die festzulegenden Prüffristen und weist darauf hin, dass ein „Prüfbuch“ auf Verlangen der Berufsgenossenschaft vorzuweisen ist.


VdS SK 3602 – Schadensversicherer

Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK3602 erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Ziel der Prüfung ist, den besonderen Anforderungen des Versicherers Rechnung zu tragen.
Nach SK 3602 sind „alle relevanten Teile der elektrischen Anlage“ zu besichtigen, dies betrifft unter anderem Trafostationen, Schaltanlagen und Verteiler, zugängliche Teile von Maschinen, die Beleuchtungsanlage, Maßnahmen der Erdung und des Potentialausgleichs, Photovoltaikanlagen und sogar ortsveränderliche Betriebsmittel.
Der Sachverständige muss dabei keine eigenen Messungen durchführen, er darf Messergebnisse von vorhandenen Prüfungen berücksichtigen, sofern die „Protokolle hierfür geeignet sind“ und „regelmässig durchgeführt wurden“.


Temperaturmessungen – Thermografie

„Teil der Prüfung nach Klausel SK 3602 sind Temperaturmessungen mittels einer entsprechenden Thermografie-Kamera“. Hierher stammt die Anforderung an Betriebe zur Durchführung von thermografischen Aufnahmen. Die SK 3602 macht die konkrete Vorgabe, dass pro Verteilung mindestens 50% der Endstromkreise thermografisch überprüft werden sollen. Zudem sind Messungen zur Durchgängigkeit des Schutzleiters und Schleifenwiderstandsmessungen vorgegeben. Auch die Prüfung von RCD (FI-) Schutzschaltern wird über die SK 3602 definiert.